Als Ärztin rechne ich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.
Da die osteopathische Medizin in der GOÄ noch nicht mit spezifischen Abrechnungsziffern vertreten ist, werden Leistungen gemessen an ihrem Zeitaufwand mit den entsprechenden (Analog-)Ziffern in Rechnung gestellt (nach §2 und §6 der GOÄ).
Eine Erstbehandlung (incl. Vorgespräch/Anamnese) dauert ca. 80 – 90 min und kann im Mittel zwischen 140 und 150 Euro kosten.
Jede Folgebehandlung dauert ca. 45 – 50 min und kann im Mittel zwischen 95 und 110 Euro kosten.
Kostenübernahme:
Gesetzliche Krankenkassen:
Viele gesetzliche Kassen übernehmen einen Anteil an den Behandlungskosten.
Bitte informieren Sie sich ggf. vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang Ihre Kasse die Kosten meiner Behandlung übernimmt.
Private Krankenkassen:
Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen je nach gewähltem Tarif die osteopathischen Behandlungskosten anteilig oder vollständig.
Sie sind zusätzlich beihilfeberechtigt?
Um Rückfragen der Kassen und Beihilfestellen nach einer Rechnungsstellung zu vermeiden, informieren Sie sich ggf. vor der Behandlung über die Kostenübernahme (speziell im Hinblick auf die Analogziffern)
Rechnung und Zahlung:
Sie erhalten von mir im Anschluss an die Behandlung eine Rechnung papierlos per email im PDF-Format zugesendet. Alternativ können Sie auf Wunsch auch eine Rechnung in gedruckter Form erhalten.
Bei Bedarf können Sie den Rechnungsbetrag in der Praxis mit Ihrer Debit- oder Kredit-Karte begleichen.
Im Rahmen des Datenschutzes ist es für die Übermittlung und Verarbeitung der Daten erforderlich, mir dafür eine Einwilligung zu erteilen, welche Sie jederzeit widerrufen können.